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Teil 5
Die Familie von Hagen (Hohenhagen): 1277 wird als erster Träger dieses Namens ein Wilhelm von Hohenhagen genannt, dessen Güter zu Bürgergütern erklärt und mit der Stadt Lennep verbunden wurden. 1348 wurde einem Franz von Endringhausen, genannt von Hagen, dieses Privileg bestätigt, und ebenso wieder 1573 den Nachkommen Franz, Ambrosius, Adolf sowie einem alten und einem jungen Bertram, die allesamt auf dem Hohenhagen wohnten. Mit dem dortigen Bürgergut war seit altersher die Hermannsmühle verbunden, aber 1579 erhielt Peter auf dem Hohenhagen, der auch Vorsteher der Lenneper Außenbürger im Kirchspiel Lüttringhausen war, die Genehmigung, eine weitere Korn- und Oelmühle, die heutige Hägener Mühle und die nicht weit davon entfernte Oelmühle, zu errichten. 1615 wurde durch Peter vom Hohenhagen den Jüngeren noch ein Schälgeläuf" in die Getreidemühle eingebaut, um Hafer darauf zu schälen und von der Kaff zu fegen". Aber auch die Halbacher oder Leyer Mühle wurde 1601 von dem jungen Peter auf dem Hagen in Pacht genommen, 1636 erhielt Engel vom Hagen die Erlaubnis, die am Mückenbach liegende Dorfmühle wieder aufzubauen, aber um die gleiche Zeit legte auch ein Namensträger ein Hammerwerk am Eschbach an. Enge Verwandte all dieser Personen wohnten in der Stadt Lennep, wo sie zur Ratsverwandtschaft zählten und sich mit den Tuchkaufleuten verschwägerten, u. a. auch mit einem Zweig der Familie Stursberg, der später im Kölner Großbürgertum aufging.
Das Stammgut der Mühlenbesitzer auf dem Hohenhagen wurde als Müllers Gut" bezeichnet; im 17. Jahrhundert ging es mitsamt der Hermannsmühle ganz in den Besitz der Familie Fuhrmann über, die aber nur als ein Zweig der Familie von Hagen angesehen werden kann und nach dem Gewerbe benannt wurde, das sie neben der Müllerei noch ausübte. Die Besitzer der Hägener Mühle haben dann ihren Wohnsitz in diese verlegt, wo noch im hohen 18. Jahrhundert Träger des Namens wohnten. Von dem Wohlstand der Familie legt das beste Zeugnis das Haus selbst ab, und mehrere Stiftungen für die Armen der Lüttringhauser Gemeinde bestätigen im Verein mit den auftretenden Konsistorialen dieses Namens die Geltung dieser Familie.