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Als noch Holzkohle aus den Bergischen Wäldern kam

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Das von dem großen Wupperbogen umschlossene Gebiet des Bergischen Landes war im Mittelalter von riesigen Wäldern erfüllt, in denen die zerstreuten Siedlungen fast verschwanden. Der größte Teil dieser Waldungen befand sich im Besitz der Bergischen Grafen und diente ihnen als Jagdrevier. Solange die Herren auf ihrer Burg an der Wupper residierten, mag ihnen die Pflege ihrer Forsten und des Wildbestandes sehr am Herzen gelegen haben. Als sie aber ihren Sitz nach Düsseldorf verlegt hatten und nur noch in der schönen Jahreszeit oder bei festlichen Gelegenheiten ihr Stammschloss be­suchten, verloren die Wälder des Wuppergebiets diese Bedeutung.

Es ist kein Zufall, dass Graf Wilhelm II., der später die Her­zogswürde errang und eifrig um die Verschönerung seiner Landeshauptstadt Düsseldorf bemüht war, den Remscheidern seinen Hoch­wald an den Nordhängen des Eschbachtales zur Nutznießung überließ. Am 1. Mai 1369 schloss er mit den Remscheider Hofbesitzern einen Erbpachtvertrag, in dem er ihnen als Entgelt für die zu leistenden Abgaben gestattete, seinen „Hohenwald, das Remscheid genannt", zu benutzen. Dass diese Nutzung unter anderem auch im Interesse der Gewerbetreibenden zwecks Gewinnung von Holzkohle erfolgte, geht aus der von Herzog Wilhelm IV. im Jahre 1564 er­neuerten Remscheider Waldordnung hervor. Beispielsweise durften von den Eichenstämmen nur „das Unterste und das Oberste", d. h. die unteren Stammteile, soweit sie sich nicht als Zimmerholz verwenden ließen, und das Astwerk zur Kohlenbereitung benutzt werden. Es war verboten, Beitel und Holzhämmer mit in den Wald zu nehmen und die Bäume an Ort und Stelle zu zersägen und zu Scheiten zu „reißen". Die Buchenstümpfe durften aus dem Boden herausgeschlagen und als „Kohlholz" verwendet werden, die Eichenstöcke dagegen nicht, damit dieselben neue Wurzelausschläge treiben konnten.

Die Holzkohlen wurden in der Regel in Meilern bereitet, deren Spuren man noch heute in unsern Wäldern auf Schritt und Tritt begegnet. Meist lagen sie in der Nähe von Wegen. Zahlreiche Meiler befanden sich aber auch an den Berghängen. Ihre Stätten erkennt man noch an den kleinen Plattformen, die hier durch Erdaufwurf geschaffen worden sind. Außerdem wurden die Kohlen noch in Gruben ge­brannt, in denen auch die Baumstümpfe verkohlt werden konnten. Im Jahre 1622 ging Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm mit den Bewohnern der südlichen Remscheider Höfe noch einen weitern Vertrag ein, durch den er ihnen 30 Morgen „untüchtigen Busches" im Grunde des Eschbachtales zur Wiesenkultur überwies. Dieses Schriftstück gibt uns auch nähere Kunde über die Ausdehnung des Remscheider Hochwaldes, der von Westhausen bis in die Nähe von Beysiepen und Birgden reichte.

Die großen Waldungen im Quellgebiet des Eschbachs, „die Birgdener und Altenberger Gemarke", waren ebenfalls im Besitz des Landesherrn. Ihre Erbpächter, die auch dem Remscheider Holz­gericht unterstanden, waren meist Bewohner der dort gelegenen Höfe: Buchholzen, Beeck, Stöcken, Piepersberg, Jägerhaus, Greuel, Birgden (bei Lennep), Rotzkotten und Mixsiepen. Ferner war eine Reihe von Lenneper Familien daran beteiligt. Zu den Nutznießern der „Birgdener Gemarke" gehörten auch Remscheider Hofbesitzer, darunter die „Jäger" vom Birgden (bei Remscheid) und die „Loos" vom Beysiepen, die im 17. und 18. Jahrhundert im Eisengewerbe und Handel eine Rolle spielten.

In einem viel stärkeren Maße als die Gemarken des Esch­bachgebiets wurden die Wälder des Morsbachtales zur Gewinnung von Holzkohle herangezogen.    Die Abhänge   dieses Tales   waren schon im Jahre 1369 der volkreichste Teil der Honschaft Remscheid. Die dichte Besiedlung des von der Natur wenig begünstigten Gebiets kann nur aus der frühen Entwicklung des dortigen Ge­werbes erklärt werden. Für die zahlreichen Schmiedewerkstätten dieser Gegend, zu denen sich zwischen 1500 und 1600 noch eine Reihe von Wasserhämmern gesellten, war die Beschaffung genügen­der Holzkohlen eine Lebensfrage.

Da die wachsende Volkszahl zu einer vermehrten Rodungstätigkeit zwang, schrumpften die in der Nähe gelegenen Wälder immer mehr zu­sammen (solche durch Rodung des „Herrenwaldes" entstandene Felder waren der Küppelsteiner, Reinshagener, Güldenwerther, Morsbacher, Fürberger, Holzer, sowie der obere und untere Hastener Acker). Die Folge war, dass die übriggebliebenen Teile über Gebühr ausgenutzt wurden und den Holzkohlenbedarf bald nicht mehr zu decken vermochten. Da lag der Gedanke nahe, in den umfangreichen Waldungen des Cronenberger Gebiets Ersatz zu suchen, und die Bergischen Grafen waren einsichtig genug, den Remscheidern die Holzkohlenbereitung im Brausholz zu gestatten. Auch dieser große Wald, der das Gebiet des Reinbachs erfüllte und jenseits des Kleinenhammerbaches seine Fortsetzung im soge­nannten „Lusbusch" fand, war als ehemalige Gemarke in den Be­sitz der Grafen gelangt. Am 28. Februar 1562 schloss Herzog Wilhelm IV. mit Remscheider und Cronenberger Bewohnern einen Erbpachtvertrag, der die Erneuerung eines viel früheren Abkommens darstellt und die alten Beziehungen der Markenwälder zum Gewerbe wieder klar er­kennen läßt. Die wahrscheinlich bereits im 14. Jahrhundert er­folgte Überlassung des Brausholzes an die Remscheider Schmiede bildet einen weiteren gewichtigen Beweis für das hohe Alter der Bergischen Gewerbetätigkeit.

Die Remscheider und Cronenberger Schmiede hatten aber mit ihren Beilen und Hepen derart im Brausholz gehaust, dass die gänzliche Vernichtung des Waldes zu befürchten stand, so dass der Herzog diesen sperren lassen musste. Weil aber die Beteiligten inständig darum baten, so wollte er ihnen die weitere Nutzung unter der Bedingung gestatten, dass von nun an Ordnung herrsche und die Nutznießer sich streng an die Bedingungen des Vertrages hielten. Auch musste von jetzt ab für den Morgen eine jährliche Abgabe entrichtet werden, während die Kohlen­bereitung bisher frei gewesen war.

Die „Erben" des Hofes Kuchhausen sollten 60 Morgen vorab von den Büschen haben, die sie, ohne eine Abgabe zu entrichten, zu ihrem Nutzen verwenden durften. Damit wurde ihren uralten Rechten an dem Markenwald Rechnung getragen. Dann wurde das übrige Gebiet des Brausholzes in 14 Parzellen gleichmäßig abge­teilt, so dass die Kuchhauser Hofbesitzer dabei noch mit einem weiteren Anteil bedacht werden konnten. Die übrigen Parzellen fielen an die zum Teil recht weit entlegenen dreizehn Remscheider Höfe, denen, wie bemerkt, der außerhalb ihrer Kirchspiels- und Amtsgrenzen gelegene Wald in erster Linie zur gewerblichen Nutzung zugewiesen worden war. Es handelt sich um die Höfe: Müngsten, Küppelstein, Güldenwerth, Stockden, Morsbach, Holz, zwei Höfe in Fürberg, zwei Höfe in Hasten, Büchel, Heidhof und Haddenbrock.

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