von Prof. Dr. Martin Wortmann, Präsident Rheinische Fachhochschule Köln
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz, sehr geehrte Damen und Herren,
dass ich hier zum Anlass der 70 Jahrfeier des Grundgesetzes zu Ihnen über zwei zentrale Begriffe unserer liberalen Demokratie sprechen darf, dafür möchte ich mich bedanken. Und ich bedanke mich auch für die Themenstellung. Sie erlaubt den Blick auf Zusammenhänge zu werfen, deren Bedeutung wir oft erahnen, deren gegenseitige Abhängigkeit wir häufig vergessen und deren Auswirkungen wir sowohl im negativen als auch positiven Sinne unterschätzen.
Die Deutschen lieben ihr Grundgesetz, so wird es in diesen Tagen häufig über die Medien kommuniziert. Es ist entstanden aus der größten Katastrophe, die ein verbrecherisches Regime je verursacht hat, verantwortlich für unendliches Leid in Deutschland und der Welt. Unter diesem Eindruck ist das Grundgesetz entwickelt worden. Es soll vor einer Wiederholung, vor Diktatoren schützen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass sich der Freiheitsgedanke wie ein roter Faden durch das Grundgesetz zieht. Freiheit wie freie Entfaltung oder die Freiheit der Person ist unverletzlich, auch die Freiheit der Wissenschaft und auch die kommunale Selbstverwaltung als bürgerliches Freiheits-recht betont die liberale Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
Dieses Grundgesetz hat es geschafft, auf dem Papier bürgerliche Freiheitsrechte als Schutz vor dem Staat zu etablieren. Wenn ich sage, auf dem Papier, dann stellt sich gerade für den Präsidenten eine Hochschule für angewandte Wissenschaften die Frage, wie wird es umgesetzt. Neben der entsprechenden Institutionalisierung ist von besonderer Bedeutung die Fähigkeit der Gesellschaft, der Bürger, das Grundgesetz mit Leben zu erfüllen. Für einen Hochschullehrer kommt sofort die Bildung ins Zentrum der Überlegungen die Resilienz des Grundgesetzes zu gewährleisten. D.h. Funktionalität, Flexibilität und Anpassungsfähigkeit müssen in Einklang mit gesellschaftlichen Entwicklungen unter den Prämissen einer liberalen Demokratie bewältigt werden. Das kann nur ein Bildungssystem schaffen, dass diesen Kriterien gerecht wird. Daher lohnt sich ein Blick auf die Ausgestaltung des Themas Bildung ins Grundgesetz.
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