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Leiter des KInderheims musste zehn Jahre ins Zuchthaus

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von Dr. Wilhelm R. Schmidt

Liebe Freunde des Bergischen Landes, liebe Lenneper,
neulich sahen meine Frau und ich im Fernsehen zu später Stunde einen Beitrag zu den Kinderverschickungen in unserer Jugend, also in den 1950er und 1960er Jahren. Ich selbst kann mich daran noch gut erinnern, da auch ich seinerzeit „verschickt“ wurde, und zwar im Jahre 1957; damals war ich zehn Jahre alt. Im Onlinelexikon Wikipedia, in dem sich das Thema z.Zt. augenscheinlich immens entwickelt, heißt es am Anfang des Artikels: Als Verschickung bezeichnete man das Verbringen von Klein- und Schulkindern aufgrund gesundheitlicher Probleme in Kur- oder Erholungsheime. Mindestens acht Millionen bis sogar zwölf Millionen Kinder, die unterernährt oder wegen Krankheit erholungsbedürftig waren, wurden von der Nachkriegszeit bis in die 1990er Jahre in der Bundesrepublik für meist sechswöchige Aufenthalte in Heime an der See oder in den Bergen verschickt.

So etwas gab es natürlich auch in Lennep, und beim Anschauen des Fernsehberichts kam mir in den Sinn, dass ich im Jahre 1957 ca. sechs Wochen im Rahmen einer solchen Verschickung auf der Nordseeinsel Borkum zubrachte. Wahrscheinlich hatte meine Lenneper Kinderärztin den Anstoß dazu gegeben, da ich seit meiner Geburt unter asthmatischen Beschwerden litt. Allgemein galt ja, dass da ein Aufenthalt an der See oder in den Bergen für Besserung sorgen könne. Ich nehme heute an, dass die Beantragung und Abwicklung der Verschickung seinerzeit über die einschlägige Krankenkasse erfolgten, anders als in vielen Fällen handelte es sich hier um keine Sozial- oder Wohlfahrtsmaßnahme, denn meine Eltern waren damals gut verdienende Lenneper Unternehmer.  

Die bunten maritimen Wandbemalungen aus dem Speise- und Spielsaal mit großen Segelschiffen kehren in mein Bewusstsein zurück. Bei mir „hängen geblieben“ ist u.a. auch, dass es bei den Mahlzeiten viele Suppen gab, meist eine Art Milchsuppe mit brauner Zuckereinbrenne ("Karamellsuppe"). Immer gab es dazu dunkles Brot mit gesalzener Butter, vielleicht war es ab er auch Margarine. Die Tage verbrachten wir mit ausgedehnten Spaziergängen an der frischen Seeluft an den verschiedenen Stränden und im Innern der Insel, z.B. in der Nähe der Sanddornwälder, wobei viel gesungen wurde, um die Lungen zu stärken. Ich erinnere mich noch bruchstückhaft an das Kinderlied, in dem sich eine olle Flunder in einen jungen Hering verliebt, zwo, drei, vier, tirallala. Und natürlich hatten wir Kinder auch Sonnenbrand.  

Kindergesundheit waren ein respektabler Wirtschaftsfaktor in der Nachkriegszeit. Der Erfolg der Kuraufenthalte wurde oft einzig und allein daran gemessen, dass das Heimkind in seinen vier bis sechs Wochen deutlich an Gewicht zunahm, ein nach dem Krieg sicherlich notweniger, aber aus heutiger Sicht nicht hinreichender Aspekt. Ich erinnere mich noch gut, dass wir bei der Ankunft und vor der Heimreise auf die Waage mussten, und natürlich kam auch die Messung des Lungenvolumens dazu. Ich sehe noch den sich aufblähenden Gummiball der Apparatur vor mir und erinnere mich an meine schwindenden Sinne in der Endphase der Anstrengung beim Aufblasen.

Das Borkumer Erholungsheim, hieß übrigens „Mövennest“. Wie meine Eltern in Lennep später der Presse entnehmen konnten, war der Leiter und Eigentümer Dr. med. Werner Scheu in der NS-Zeit Mitglied der NSDAP und der Waffen-SS. 1941 beteiligte er sich als Offizier aktiv an einem Massenmord an 220 litauischen Juden und wurde deshalb 1964 rechtskräftig zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt.

Zu Recht stehen die Nachkriegsverschickungen von Kindern heute in erheblicher Kritik, denn sie wurden von den Betroffenen im Rückblick häufig als traumatisierend wahrgenommen. In den Heinen herrschte noch lange Zeit ein strenger, vereinzelt noch von NS-Ideologien geprägter Umgang mit den Kindern,  verbunden mit vielen Fällen mit psychischer und körperlicher Gewalt. Ich kann dies für meinen Borkumer Aufenthalt 1957 natürlich nur aus kindlicher Sicht bestätigen, von Nationalsozialismus wusste ich als Zehnjähriger naturgemäß nichts. Aber aus heutiger Sicht empfinde ich manche der damaligen Strafmaßnahmen keinesfalls als kindgerecht. Beispielsweise mussten wir auch bei kleineren Vergehen gegen die Heimordnung auf dem Flur des Heimes zur Strafe lange Zeit mit nackten Knien auf dem dortigen Sisalläufer verbringen; ich sehe die roten Striemen auf der Haut noch deutlich vor mir.

Gottseidank war der geschilderte Aufenthalt in Borkum nicht mein letzter. Bereits drei Jahre später, also im Jahre 1960, ging es mit dem Lenneper CVJM die dortige CVJM-Jugendherberge „Waterdelle“. Daran erinnere ich mich gern, aber dies ist schon wieder eine andere Lenneper Geschichte.


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