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Der preußische Kronprinz im Handelshaus Hasenclever

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In der preußischen Heeresreform hatte Gerhard von Scharnhorst unter dem Eindruck der Niederlage gegen Napoleon ab 1807 das Militärwesen neu organisiert. Seit 1813 galt deshalb in Preußen die allgemeine Wehrpflicht, die mit dem „Gesetz über die Verpflichtung zum Kriegsdienst“ vom September 1814 gesetzlich verankert wurde. Damit waren alle preußischen Untertanen ab dem vollendeten 20. Lebensjahr zum Dienst in Heer oder Marine verpflichtet. Die aktive Dienstzeit betrug drei Jahre. Dieser Verpflichtung musste sich auch Ernst Hasenclever stellen und so verzeichnete seine Mutter in ihrer „Epochentabelle“ unter dem 5. August 1832: „Vormittags reisten David und Ernst nach Düsseldorf, der Militär-Pflichten von ihm und Richard wegen.“ 41

David Hasenclever kümmerte sich frühzeitig um die Militärbelange seiner beiden Söhne Ernst und Richard (1813 – 1876), denn es gab für sie die Option, ihre Dienstzeit bedeutend zu verringern. Diese sollten sie auf jeden Fall nutzen, denn so standen sie schneller wieder für den „Dienst“ im Familienunternehmen zur Verfügung. „Jungen Leuten von Bildung“, wie es die „Deutsche Wehrordnung“ von 1822 formulierte, stand die Möglichkeit einer Verkürzung der aktiven Dienstzeit zu. Sie dienten dann als sogenannte „Einjährig- Freiwillige“. Wobei der Ausdruck „Freiwillige“ irreführend war, den auch sie waren zur Leistung des Dienstes verpflichtet. Um diese Verkürzungsangebot in Anspruch nehmen zu können, mussten bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Erforderlich waren die freiwillige Meldung zwischen dem 17. und 20. Lebensjahr und der Nachweis der „wissenschaftlichen Befähigung“. Diese konnte entweder mit Hilfe von Schulzeugnissen oder in einer besonderen Prüfung nachgewiesen werden. Die Prüfung erstreckte sich auf drei Sprachen (Deutsch und zwei Fremdsprachen) sowie Geographie, Geschichte, Literatur, Mathematik, Physik und Chemie.

Als weitere Voraussetzung musste der jeweilige Vormund eine Erklärung abgeben, dass er für die Ausrüstung, Einkleidung und den Unterhalt während der Dienstzeit des Kandidaten selber aufkommen würde. Je nach Truppenteil waren diese Kosten unterschiedlich hoch und lagen 1814 zwischen 58 und 214 Talern. Diese Kosten für Ausstattung und Unterkunft stellten den Gegenwert des Jahresverdienstes eines Handwerkers dar. Die Entscheidung, bei welchem Truppenteil die Dienstpflicht zu leisten war, lag in der Regel beim Einjährig-Freiwilligen. Die vielen Voraussetzungen für den Antritt als Einjährig-Freiwilliger erfüllten in der Regel nur die Söhne des wohlhabenden Bürgertums und somit war Ernst für diese Form der Wehrpflicht natürlich besonders „geeignet“. Da sich Ernst für den Dienst bei den prestigeträchtigen Husaren entschied, lagen seine Kosten eher im oberen Bereich der oben genannten Summe. Die Angelegenheiten der „Militärpflicht“ müssen an diesem 5. August 1832 zur allseitigen Zufriedenheit gelöst worden sein, denn Ernst führte bis zu seinem Eintritt in das aktive Militär sein normales Leben in Ehringhausen im Dienst des Familienunternehmens weiter.

Im Jahr 1833 bewegte ein besonderes Ereignis die Gemüter in Ehringhausen. Auch Ernst war bei dieser Begegnung zu Hause und als junger Mann von gerade 19 Jahren sicherlich davon beeindruckt. Am 17. Oktober 1833 beehrte der Kronprinz und spätere preußische König Friedrich Wilhelm IV. das Handelshaus Hasenclever mit seiner huldvollen Anwesenheit. Schon seit langem pflegte vor allem der Onkel von Ernst, Josua Hasenclever, Beziehungen zu preußischen Regierungskreisen und der Aristokratie des Königreiches. Dieser Besuch adelte die Bemühungen der Familie Anschluss an die feine, bessere Gesellschaft zu finden und war gleichzeitig Zeichen ihres Aufstiegs in ein neues Groß- und Bildungsbürgertum. Selbstverständlich stand dieses wichtige Geschehen auch in den „Epochentabellen“: „Am 17. Abends kam unser Kronprinz hier an. Logierte bei Josua. Wir waren alle dort versammelt. Alles geriet gut. Am 18. Morgens besuchte der Prinz unser Stammhaus, nahm hier im Hause ein Dejeuner und fuhr nach Remscheid zu Herrn Scharf wo die Behörden und Prediger versammelt waren. Von dort nach Lennep.“

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