Vor 375 Jahren, 1639, wurde im Heberegister die Morsbach mit zwölf weiteren Höfen "binnen Remscheid dem Brausholz (Bruscheid)" zugeordnet. Das alte Weistum des Remscheider Hofegerichtes wurde zweieinhalb Jahre nach der Parzellierung des Brausholzes durch eine "Erneuerte Rolle und Ordnung des Hofgerichts zu Remscheidt de anno 1564" abgelöst. Die neue Rolle des Remscheider Hofegerichtes stellt eine ausgesprochene Waldordnung dar, die in 47 Paragraphen die Waldbenutzung neu regelte und - neben allgemeinen Bestimmungen über die Entnahme von Bauholz, das Eintreiben von Vieh, das Laubstreifen, Heidhacken, Loheschälen, die Anlage von Saatkämpen usw.- vor allem genaue und einschränkende Vorschriften über den Köhlereibetrieb enthielt: Es sollten nur noch Stubben und Astholz zur Verkohlung kommen. Hier wurde also eindeutig ein Riegel vor den Raubbau der Köhlereien geschoben, die die Wälder nach und nach abholzten, um die Schmieden mit Holzkohle zu beliefern. Dennoch waren Verstöße tagtäglich an der Tagesordnung. Es entstanden auch in der Morsbach illegale Äcker, Wiesen und Felder, deren Vorhandensein entgegen den Bestimmungen des Erbpachtbriefes von 1562 der Burger Kellner lediglich noch feststellen und zur Erhebung des Rottenzehnten registrieren konnte. Die Herzöge räumten den Morsbachern das Recht ein, "Brauseholz" aus dem Kirchspiel "Kronenberg" zu nutzen. Die Jahrespacht betrug vier Gulden und drei Albus.
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