Anfang September 1966 gab es Aufregung im Marscheider Bachtal bei Lüttringhausen: der Dienes-Teich und der Diederichs- Teich bekamen von der Wasseraufsichtsbehörde Aufstauverbot. Aufgrund angeblicher Mangel an den Wehren und Dämmen mussten die Teiche für immer abgelassen werden. Die Laaker Bevölkerung lief Sturm gegen diese recht unverständliche Entscheidung, denn es handelte sich schließlich nur um etwa 10.000 D-Mark Reparaturkosten, die keiner tragen wollte. Hierzu stellte damals der letzte Eigentümer Falkenroth im Lüttringhauser Anzeiger klar:
"Nicht der notleidende Zustand der Stauwehre des alten Wasserhammers war die eigentliche Ursache für die Teichentleerung. Er ist nur die Folgeerscheinung einer Bürokratie, die unter Vorgabe von Wasserhaushalt und Landschaftsschutz einer der letzten Oasen bergischer Romantik Gewalt antut. Dem Verfall der Stauschutze ging ursachlich die Anfechtung der angestammten Staurechte durch die Wasserbehörde voraus. Dieses Stauprivileg - sanktioniert durch zwei Urkunden des Karl-Theodor, Herzog von Berg, vom 16. Januar 1754 - wurde der oberen Wasserbehörde im Original vorgelegt. Das Recht begründete sich auf unvordenklicher Verjährung und dem Titel des Ersitzens, weil es vor Inkrafttreten des Code civile schon bestand. Überdies bestätigte die Wasserbehörde selbst 1928,dass das fragliche Wasserrecht ein sogenanntes Eigentümerrecht sei, das nach § 184 WG vom 7.4.1913 im Wasserbuche nicht eingetragen zu werden brauche, und dass durch Nichteintragung das Recht in keiner Weise beschnitten wurde. Gewerblich können diese alten Wasserrechte infolge des landschaftsschützenden Industrieverbotes im Marscheider Tal nicht mehr ausgewertet werden. Deshalb ist deren prozessuale Verteidigung - nur und zwecks optischer Wirkung - uninteressant wegen der damit verbundenen Mühen und Kosten. Andererseits ist ohne die vorbehaltslose Anerkennung der alten Rechte die Unterhaltung der Stauteiche unzumutbar wegen der damit verbundenen strafrechtlichen Dammbruch-Risiken! So musste es - nach vielen Warnungen - zur Entleerung der Teiche kommen.
Ein ebenso betrübliches und darum gleich aktuelles Problem stellte der 300-jährige Kottehammer (Dienes) dar. Seine stilgerechte Restaurierung auf Kosten der Eigner wurde angeboten und betrieben, als der Bau noch gesund war. Allein schon die Beantwortung der Bauanfrage musste im Beschwerdeverfahren erzwungen werden. Als sie nach verlorenen Jahren mit Vorbehalten erfolgte, wurde darin ein Dauerwohnrecht trotz hoher Baukosten grundsätzlich verweigert. Nun also stirbt der Wasserhammer, einer der letzten, noch in diesem Winter unter der zu erwartenden Schneelast, und es entsteht ein weiterer Schandfleck im Waldidyll. Nachdem die Wasserrechte angefeindet, die Teichentleerung gefordert, die Fischereirechte vom Fiskus beansprucht, die Wohnrechte im Hammergebäude verwehrt, die Re-Industrialisierung des alten Gewerbes verboten und jegliche Wohnbauvorhaben dort grundsätzlich abgelehnt werden, verbleibt ein Besitz, der keinen Ertrag, wohl aber verwaltungstechnische Unerfreulichkeiten sowie steuerliche und versicherungstechnische Lasten bringt. In vielen Jahren sind diese Probleme immer wieder aufgezeigt, angefasst und leider torpediert worden. Es liegt der Schluss nahe, das weniger menschliche Unzulänglichkeit, als vielleicht eine gezielte Handhabung federführend war und bleibt.
Aber kein Mensch - und auch eine Behörde nicht - kann auf die Dauer gegen jede wirtschaftliche Vernunft regieren, weder mit paraphierten Geboten, noch mit steuerrechtlichen oder strafrechtlichen Prügeln. Das läuft sich irgendwann fest. Und da liegt der Hase im Pfeffer, bzw. im Marscheider Bach. Es mag immerhin möglich sein, das die Behörden innerhalb ihres Geltungsbereiches glauben, das vertreten zu haben, was ihres Erachtens rechtens ist. Leider nur ist das Ergebnis aus dem Konzert der diversen Zuständigkeiten - mangels übergeordneter Konzeption - betrüblich und irreparabel. Mit der Allgemeinheit bedaure ich das aufrichtig! (Ende des Zitats von Hammerbesitzer Falkenroth)
Dieser Fall zeigt uns aus heutiger Sicht einmal authentisch, warum im Bergischen Land kaum noch ein historisches Wahrzeichen dieser Art steht. In Remscheid ist der gleiche Fall bekannt von den Auseinandersetzungen am Danielshammer imDiepmannsbachtal, wo der Besitzer Comuth den Hammer restaurieren, originalgetreu wieder aufbauen und darin wohnen wollte. Gescheitert an den Behörden und genervt gab er in den 1980-er Jahren auf. Nachdem der Dienes-Hammer bis in das Jahr 2002 ein elendes Dasein fristete und immer weniger erkennbar war, hat man 2002 die gut erhaltene Hammerwelle mit der Vierkantantriebsnabe herausgeholt und zum Manuelskotten in Cronenberg hingeschafft. (Aus: Hämmer- und Kottenforschung in Remscheid. Herausgegeben von Günther Schmidt, Band 5 - Vom Blombach bis Eschbach)