von Carl Ferdinand Frantzen (1856 - 1938)
Nach dem Hinscheiden meines Vaters, am 17. Februar 1897, habe ich mein Vorhaben, das Wenige, was über unsere Familie durch mündliche Überlieferung noch bekannt ist und welche Kenntnis der Verstorbene mit der größten Pietät pflegte und erweiterte, schriftlich festzuhalten, nicht mehr länger aufschieben können, wollte ich nicht befürchten, dass diese mündlichen Überlieferungen gänzlich verloren gingen.
Als Stammhalter unserer Familie tritt gegen Mitte des achtzehnten Jahrhunderts Johann Löther Frantzen auf. In jener Zeit war das bergische Land ein beliebter Ansiedelungsplatz der Einwohner aus den Nachbargebieten, besonders aber aus der Mark, den jetzigen Kreisen Schwelm und Hagen (dem sogenannten Preußischen). Im Gegensatz zu diesen Gebieten waren die Abgaben, welche die Einwohner des Herzogthums Berg zu tragen hatten, äußerst gering. Die Obrigkeit war in Düsseldorf, das Gericht in Hückeswagen (Bornefeld). Beamtenqualität hatte nur der Pastor. In der letzten Hälfte des ausgehenden Jahrhunderts scheint überhaupt eine gute Zeit für Remscheid gewesen zu sein. Die Remscheider Waren gingen meist nach Frankreich. Das dahin betriebene Geschäft war lohnend und brachte der Kaufmannschaft reichlichen Gewinn. So wird denn auch Johann Löther durch den guten Geschäftsgang bewogen worden sein, seinen Wohnsitz nach Remscheid zu verlegen. Vielleicht stand er schon bis dahin in geschäftlicher Beziehung nach hier, da ja die Remscheider Kaufleute, besonders damals in der Mark, seiner Heimat, viele Eisenwaren bestellen ließen. Die Zirkelschmiederei hat er dann auch, nachdem er sich hier angesiedelt, fortgesetzt, mündlicher Überlieferung nach unter Beihilfe von Gesellen und Lehrlingen. Durch seine Verheirathung mit Elisabeth Busch war er aber zugleich Miteigenthümer des sogenannten Stachelhauser Erbgutes und als solcher im Nebengeschäft Ackerer oder Landwirth geworden. Nicht unmöglich ist ja auch, dass gerade seine Verheiratung Hauptursache für ihn gewesen ist, die Mark zu verlassen und sich hier anzusiedeln.
Das Stachelhauser Erbgut war zu damaliger Zeit noch immer ein wertvoller Besitz, obgleich nach mündlicher Überlieferung sein Umfang bei der Theilung von 1763, beziehungsweise 1788 lange nicht mehr so groß war, wie eben 100 Jahre früher. Das Gut soll durch eine französische Emigrantenfamilie de Groote die ihr Vaterland ihres protestantischen Glaubens wegen verließ, bewirtschaftet und das darauf befindliche sehr umfangreiche Wohnhaus angelegt worden sein. Das letztere auf der Stelle des jetzt Alexanderstraße 13 gelegenen Hauses befindlich, war im Viereck um einen geräumigen Hof angelegt, ist jedoch im Jahre 1824 durch einen starken Sturmes zusammengestürzt. Die umliegenden, zwischen Alexanderstraße und Honsbergerstraße, von deren Gabelung an ersterer entlang bis etwas über die Kremenhollerstraße, an letzte, war bis kurz vor Honsberg, sowie die südlich der Honsbergerstraße bis zur Lohbacherstraße gelegenen Grundstücke, bildeten das kulturfähige Ackerland des Gutes. Hierzu kamen noch umfangreiche Waldparzellen am Stachelhauserberg und an dem Wege Lohbach-Ehringhausen gelegen. In früherer Zeit soll hierzu noch eine zusammenhängende Fläche von Grundstücken nördlich der Alexanderstraße und von dieser an bis zur Wiedenhofstraße gelegen, gehört haben.