Zwischen 1350 und 1360 wurde das Bergische Land in Ämter eingeteilt. Unter diesen bildete das Gebiet des Amtes Bornefeld, in dem die Stammgüter und -bürgen der Bergischen Grafen lagen, den Kern des Landes und den Grundstock der später bis zur Ruhr und zu den Kuppen des Siebengebirges ausgedehnten Bergischen Herzogsgewalt. Elberfeld kam erst im Jahre 1430 an Berg, blieb aber lange Zeit verpfändet und wurde erst 1599 von dem letzten Pfandinhaber Wilhelm von Nesselrode eingelöst. Ebenso war auch das Amt Beyenburg als Bergisches Grenzland fast das ganze 16. Jahrhundert hindurch erst an die Grafen von Waldeck und später an Simon VI. zur Lippe verpfändet. Erst im Jahre 1607 ging es wieder in den unmittelbaren Besitz der Bergischen Landesherren über, so dass während der industriegeschichtlichen Vorgänge die drei Ämter sowohl in wirtschaftlicher als auch in politischer Beziehung eine Einheit bildeten. An der Spitze der Ämter standen die Amtleute. Sie wurden in der Regel aus den Kreisen des einheimischen Adels gewählt. Weitere Amtspersonen waren die Richter und Gerichtsschreiber, die ebenso wie der Elberfelder Amtmann für das Sensenhandwerk des Cronenberger, Remscheider und Lüttringhauser Gebiets eine wichtige Rolle spielten.
Die Kirchspiele Remscheid, Cronenberg und Lüttringhausen hatten im 16. bis 18. Jahrhundert noch keine selbständige Verwaltung. Zwar übten hier die Scheffen", die als Beisitzer an den Verhandlungen der Landgerichte teilnahmen, im Auftrage der Behörde eine gewisse Autorität aus. Sie führten unter anderem auch das Lagerbuch, in dem alle Grundbesitzer sowie ihre Liegenschaften nach Lage, Größe und Wert verzeichnet waren. In Remscheid wird auch schon im 17. Jahrhundert der Vorsteher" genannt, dessen Befugnisse aber bei weitem nicht an diejenigen der städtischen Bürgermeister heranreichen. Wenn Erhebungen irgendwelcher Art anzustellen waren, bedienten sich die Amtleute und Richter der Scheffen. Diese wurden den meistbegüterten Familien entnommen und genossen als Gerichtspersonen ein besonderes Ansehen. Ihre Dienste wurden auch zur Schlichtung gewerblicher Zwistigkeiten von der Behörde verschiedentlich in Anspruch genommen. Die Polizei wurde damals in den Ämtern durch die Landboten und in den einzelnen Gemeinden, die man als Kirchspiele bezeichnete, durch die Gerichtsboten ausgeübt. Bei größeren Unternehmungen, oder wenn bewaffneter Widerstand zu befürchten war, zog man die herzogliche Besatzung in Burg an der Wupper, die sogenannten Turmknechte", oder auch die Landesschützen heran.
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