Quantcast
Channel: Waterbölles - Geschichte
Viewing all articles
Browse latest Browse all 2529

Alliierte Propaganda sprach von Kollektivschuld

$
0
0

Geschichtlicher Rückblick von Prof. Dr. Jörg Becker auf das Kriegsende in  Remscheid und die Zeit unter US-amerikanischer Besatzung vom 15. April bis zum 23. Mai 1945

Teil 16: Ernst Zulauf und Max Blank
Vorabdruck aus dem Buch "Remscheid 1945", das Ende
des Jahres von Jörg Becker und Armin Breidenbach
herausgegeben werden wird.

Wer wie Ernst Zulauf und Max Blank gegen die Nationalsozialisten gekämpft und unter ihnen gelitten hat, der weiß, was Macht ist. Sie hatten sie ja selbst am eigenen Körper erfahren. So ist es sehr folgerichtig und konsequent, wenn beide schon im Juni 1945 als Mitglieder des Polizei-Beirates der Stadt Remscheid auftauchen. Sie müssen gewusst haben, warum sie gerade dort politische Arbeit leisten wollten. Die von beiden in ihrer Funktion in diesem Polizei-Beirat beim Besatzungsamt am 8. Juni 1945 beantragten privaten Telefonanschlüsse wurden allerdings schon zwei Tage später abgelehnt. Doch auch der individuelle Zugang zu einem Telefon wäre damals ein nicht unerhebliches Macht- und Kontrollinstrument gewesen.

In diesem Juni 1945 hatte Ernst Zulauf viele Anträge an das Besatzungsamt gestellt. Ebenfalls am 8. Juni hatte er um eine Unterredung mit der Militärregierung gebeten. Erstens wollte er wissen, wann die Gewerkschaft wieder zugelassen wird. Und zweitens wollte er Zugang zum US-amerikanischen Radiosender in Luxemburg, um „Nachricht zu geben oder zu empfangen an und von solchen Personen, die wegen ihrer politischen, rassischen oder religiösen Einstellung während der Nazi-Herrschaft ins Ausland flüchten mussten.“ Die Militärregierung kam Ernst Zulauf bei beiden Anträgen positiv entgegen. Auch bei einem Antrag vom 11. Juni 1945 erhielt er ihre Unterstützung. Im Namen des „Verbandes der Kleingärtner“ hatte er gegen den permanenten Gemüsediebstahl in den Gartengeländen in den Randgebieten der Stadt Remscheid protestiert und um Erlaubnis für eigene Nachtwachen gebeten. Unter dem Vorbehalt, dass diese nachts das Gartengelände nicht verlassen dürften, wurden ihm die Nachtwachen genehmigt. Würden diese aber nachts ihr Gelände verlassen, bestünde „Gefahr, dass sie von englischen Truppen aufgegriffen und verhaftet werden.“ [1]

Und am 19. Juni 1945 beschwerte sich Ernst Zulauf gemeinsam mit seinem Freund Max Blank darüber, dass die Stadt Remscheid trotz der Hungersnot 600 t Getreide an Wuppertal abgegeben habe und schlug als Gegenleistung vor, die Wuppertaler mögen Fett und Zucker nach Remscheid abgeben. Die beiden Beschwerdeführer erhielten die Antwort, dass deren Angaben nicht stimmen würden.

Ernst Zulauf richtete vor allem hochpolitische Anträge an das Besatzungsamt. Als Mitglied eines „Aktionskomitees der Widerstandsbewegung gegen den Faschismus“ bat er um „Rückgabe der Schreibmaschinen und Büromöbel, die die Nazis den Gewerkschaften und Parteien 1933 abgenommen hatten.“  2] Genauso hochpolitisch war seine drei Seiten lange Anregung an die Militärregierung vom 25. Juni 1945 bezüglich des Fraternisierungsverbots von General Bernard Law Montgomery vom 24. Juni 1945. Dieser Antrag verdient es, länger zitiert zu werden. [ „Zu büßen hat es als [deutsches] Volk auch für die Leiden, die es durch den frevelhaft vom Zaune gebrochenen Krieg über andere Völker der Erde gebracht hat. Diesem Grundsatz muss sich jeder anständig und gerecht denkende Deutsche aus rein moralischen Gründen unterwerfen. Da hilft auch nicht die jetzt so allgemein gewordene Entschuldigung, man habe nicht gewusst, wie furchtbar das Naziregime gehaust habe. […]

Aber die Schuld der einzelnen Deutschen ist sehr unterschiedlich. Jeder, der Hitler aktiv unterstützt hat, ist voll mitschuldig. Mitschuldig ist auch, wer passiv zugesehen hat, sei es aus Feigheit, Bequemlichkeit, Dummheit oder weil ihm das Regime Nutzen brachte. Diejenigen aber als persönlich mitschuldig zu erklären, die dem System aktiv Widerstand geleistet und dadurch unter seinem Terror maßlos gelitten haben, widerspricht dem Gefühl der Gerechtigkeit und auch dem Denken demokratischer Völker. […]

Es ist wahr: Wir haben nicht die Kraft aufgebracht, das Naziregime zu verhindern und nicht die Kraft, es zu stürzen. Darin bekennen wir uns schuldig und sind gewillt, die Folgen dieses Unvermögens mit zu tragen, indem wir uns zur Wiedergutmachung mit verpflichten. Aber darüber hinaus fühlen wir keine Schuld, sind vielmehr stolz darauf, keinen Augenblick unseren Widerstand gegen das Naziregime aufgegeben zu haben, wenn dieser Widerstand auch zu seinem Sturz nicht ausreichte.

Uns sollte also die Verrufserklärung, die dem Fraternisierungsverbot zu Grunde liegt, nicht treffen. Man möge uns gestatten, etwa durch das Tragen eines offen erkennbaren Abzeichens, um uns von den Stützen des Naziregimes abzugrenzen. […] Wenn wir so gegen die moralische Verrufserklärung geschützt würden, so würde das auch den Kampf zur Ausrottung des Nazismus erleichtern und wir könnten die schweren Lasten der Wiedergutmachung leichter und williger tragen. Ich wende mich in dieser Freimütigkeit an die Militärregierung, weil ich der Überzeugung bin, dass sie das Gefühl verstehen wird, das uns befallen muss, wenn wir mit den Nazis unterschiedslos in einen Topf geworfen werden.“

Schon am 30. Juni 1945 erhielt Ernst Zulauf die folgende Antwort: „Zurzeit wird und kann keine Differenzierung zwischen den einzelnen Schichten des deutschen Volkes gemacht werden. Das Tragen eines Abzeichens, das im Augenblick nicht gebilligt werden kann, würde keine Rolle spielen.“ [3]

Ernst Zulaufs Ausführungen sind in vielerlei Hinsicht höchst bemerkenswert – er muss ein sehr heller Kopf gewesen sein! Nicht nur differenzierte er recht fein verschiedene politische Ebenen und stellte sich der Kollektivschuld entgegen, die in dieser Zeit bewusst als alliierte Propaganda eingesetzt wurde und in den Nürnberger Prozessen eine große Rolle spielen sollte. Argumentativ nahm Ernst Zulauf viel von dem vorweg, was der Historiker Norbert Frei erst 2009 formulierte. [4] Doch noch wichtiger als die Zurückweisung der Kollektivschuldthese von Ernst Zulauf ist dessen Eingeständnis, dass auch die im Widerstand tätigen Kommunisten wie er selber mitschuldig am NS-Regime gewesen seien. Wahrscheinlich konnte nur ein Mitglied der KPD-O, also einer Oppositionsgruppe innerhalb des damaligen offiziellen deutschen Kommunismus, zu einer solchen Selbstkritik fähig sein. Bis auf den heutigen Tag, an dem verbohrte Altkommunisten selbstverliebt und genüsslich an der These des Sozialfaschismus festhalten, ist auch ihnen ihr „hilfloser Antifaschismus“ [5] entgegen zu halten, der ihnen eine Selbstkritik an der Art ihres Widerstands gegen die Nationalsozialisten unmöglich macht.  

"Alliierte Propaganda sprach von Kollektivschuld" vollständig lesen

Viewing all articles
Browse latest Browse all 2529