Pressemitteilung der Stadt Remscheid
Ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum großen Ziel ist gesetzt: Die Müngstener Brücke soll Weltkulturerbe werden - in internationaler Gemeinschaft mit den Brücken Ponte Maria Pia und Ponte Dom Luis I. in Portugal, dem Garabit-Viadukt und dem Viaduc du Viaur in Frankreich und der Ponte San Michele in Italien. Alle sechs Großbogenbrücken wurden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut und gelten aufgrund ihrer Konstruktion als herausragende Beispiele der Ingenieurbaukunst. Gemeinsam bewerben sie sich als serielles, transnationales UNESCO-Weltkulturerbe.
Der erste Meilenstein führt nun zur so genannten Tentativliste (Vorschlagsliste) in Deutschland. Alle Staaten, die der Welterbe-Konvention beigetreten sind, sind gehalten, eine solche Liste zu führen. Ein Großteil der deutschen Liste ist nun abgearbeitet", deshalb wurde sie für neue Vorschläge von Interessensbekundungen der Länder geöffnet. Die Bewerbung zur Aufnahme führt über das nordrhein-westfälische Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und endete am 31. Oktober. Am vergangenen Freitag wurden die Unterlagen pünktlich vom Solinger Rathaus nach Düsseldorf gebracht. Wir sind überzeugt davon, dass wir gemeinsam mit den Welterbe-Experten eine fundierte Bewerbung auf den Weg gebracht haben. Mit dem Fokus auf der Müngstener Brücke zeigen wir deutlich, welche Bedeutung die Großbogenbrücken haben. Akzentuiert haben wir ihren außergewöhnlichen Wert über nationale Grenzen hinweg heraus gearbeitet", erläutert Welterbe-Koordinator Carsten Zimmermann. Er leitet im Solinger Rathaus die Strategische Planung im Büro des Oberbürgermeisters und betreut den Bewerbungsprozess, für den Solingen die Federführung übernommen hat. Zimmermann erläutert, dass die internationalen Partner die nationale Bedeutung ihrer Brücken zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls darstellen und den Antrag damit vervollständigen werden.
Und so geht es nun weiter: Eine Fachjury prüft auf Landesebene die eingereichten Bewerbungen, danach legt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung dem Landeskabinett einen Vorschlag zur Entscheidung vor. Bis Oktober 2021 meldet jedes Bundesland zwei Vorschläge zur Aufnahme in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes auf Bundesebene. NRW ist sogar mit drei Meldungen dabei: Die Kulturlandschaft Ruhrgebiet" kann nach Überarbeitung noch einmal antreten. Im Oktober 2023 trifft die Kultusministerkonferenz (KMK) ihre Entscheidung, im Januar 2024 wird die neue Tentativliste bei der UNESCO eingereicht. 2025 soll das erste Projekt von dieser Liste als Welterbe angemeldet werden.
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