Teil II
Wann die ersten Wasserhämmer und Schleifkotten im Remscheider, Cronenberger und Lüttringhauser Gebiet erbaut worden sind, wissen wir nicht. Die Heberegister der Kellnerei Burg aus dem 15. und 16. Jahrhundert, die uns Auskunft zu geben vermöchten, sind leider verloren gegangen. Das älteste bekannte Verzeichnis der Mühlen, Hammerwerke und Schleifkotten im Amt Bornefeld ist von dem Burger Kellner Johann Bernhard Francken im Jahre 1692 aufgestellt worden. Aus dem Amt Beyenburg, dem die Wasserwerkean der Nordgrenze Remscheids und im Lüttringhauser Gebiet unterstanden, sind uns ältere Nachrichten erhalten geblieben.
Wie bemerkt, war dieses Amt über 100 Jahre lang mit einer kurzen Unterbrechung verpfändet. In der Zeit der Zwischenherrschaft entstanden am Morsbach, Mückenbach, Hermannsmühlenbach usw. zahlreiche Wasserkraftanlagen. Da sich die fremden Besitzer um die gewerblichen Verhältnisse dieses abgelegenen Gebiets anscheinend wenig kümmerten, so hatten die Inhaber dieser Werke keine Genehmigung nachgesucht. Recht erfreulich war es auch für sie, dass sie keine Abgaben für die Benutzung der Wasserkraft zu entrichten brauchten, während sonst in jenen Zeiten vielfach der Staat oder jeweilige Grundherr die Flüsse und Bäche als Regal nutzte und für die Benutzung der Gefälle einen Wasserzins einzog.
Dieser Zustand der Steuerfreiheit nahm aber mit der Rückkehr unter das Bergische Regiment ein jähes Ende. Im Jahre 1608 schrieb der Beyenburger Rentmeister Johannes Karsch an den Kanzler und die Räte zu Düsseldorf, dass im Kirchspiel zu Lüttringhausen in verschiedenen Orten auf den kleinen Bächen vor langer Zeit vor und nach" einige Untertanen auf ihrem eigenen Grund und Erbe Klopfhämmer, Schleifkotten, Pulver- und Walkmühlen aufgerichtet und gebaut hätten, aber keine Wassererkenntnis (Steuer) zahlten, wie es im Amt Solingen und Burg gebräuchlich wäre. Die stets geldbedürftige Düsseldorfer Regierung nahm mit Vergnügen von dieser neuen Einnahmequelle Kenntnis und erteilte dem Rentmeister den Auftrag, unter Zuziehung des Lüttringhauser Richters sowie zweier Scheffen und des Amtsboten die betreffenden Werkstätten in Augenschein zu nehmen und den zu entrichtenden Wasserzins zu bestimmen. Es fand dann eine Besichtigung der Werke statt, die unterhalb der Hermannsmühle begann und bis zum Clemenshammer, hierauf ins Gelpetal bis zum Salscheider Bach führte und mit zwei Abstechern zum Leyer- und Marscheider Bach beendet wurde. Dabei wurden u. a. am Morsbach zwischen Clarenbach und Clemenshammer vier Klopfhämmer und neun Schleifkotten festgestellt.
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