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Frantzen-Chronik (11): "Anlage thunlichst beschränken!"

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von Carl Ferdinand Frantzen (1856 - 1938)

Bei der Anlage von Geldern hat uns stets der Grundsatz geleitet, festverzinsliche von, nach menschlicher Berechnung, genügender Sicherheit anzuschaffen. (…) Die Hetze gegen die russischen Werthe 1889 bis 1891, die Abstoßung der italienischen Papiere vom französischen Markte und die damit eingetretene Entwerthung 1895 bis 1897, die Missernten Rumäniens und dessen finanzielle Bedrängnis 1899/1900 haben uns keine Verluste gebracht, weil in allen diesen Fällen unser Besitz im Verhältnis zum Gesamtvermögen nicht so bedeutend war, um die Erholung jener Werthe nicht abwarten und das mit dem Weiterbesitz verbundene Risiko nicht tragen zu können. Vom Besitz industrieller Werthe haben wir uns möglichst vollständig fern gehalten, insbesondere soweit sie dem Bergbau angehörten, so dass uns in den beiden vorher bezeichneten Zeiten wirthschaftlichen Niederganges nur ein geringer Verlust betroffen hat. (…) Einen geringen Betrag in– oder ausländischer fest- verzinslicher anderer Papiere mag man sich erlauben, sich daneben noch zuzulegen, sofern man selbst gründlich über die Verhältnisse des Staates oder der Gesellschaft, denen man sein Geld anvertraut unterrichtet ist. Auch in diesem Falle soll man aber den Betrag dieser Anlage thunlichst beschränken. Auch auf die besten Empfehlungen ehrlicher und solider Banken und Bankiers ist nicht sicher zu rechnen. Sie beurtheilen die Güte eines Papiers nach der augenblicklichen Lage an den Börsen und sind deshalb auch Irrthümern unterworfen. Man muss selbst sich die Überzeugung verschaffen, dass eine Kapitalanlage für Jahre hinaus gesichert ist. Dazu gehört selbstverständlich eine gründliche Bekanntschaft der Börse, ihrer Gebräuche und der Natur der an ihnen gehandelten Werthe. (aus der Chronik der Familie Frantzen von 1763-1906, aufgeschrieben von Carl Ferdinand Frantzen in den Jahren 1898 und 1899, 2011 übersetzt aus der Sütterlin-Schrift von Doris und Klaus Schmidt. Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Destille Frantzen, Alte Freiheitstraße 24.)


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